1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Sigma Management GmbH, handelnd unter der Marke „Sigma Air Solutions“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande.
2.2 Der Auftragnehmer gewährt eine „100% Bestpreis-Garantie“. Diese greift ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen: Der Auftraggeber legt vor Vertragsschluss ein schriftliches, gültiges Konkurrenzangebot eines gewerblich zertifizierten und in Deutschland ansässigen Drohnen-Dienstleisters vor, welches exakt denselben Leistungsumfang, dieselben technischen Spezifikationen und zeitlichen Verfügbarkeiten aufweist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Angebot zu prüfen und bei Erfüllung der Kriterien dieses Angebot preislich zu unterbieten.
3.1 Drohnenflüge sind stark wetterabhängig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vereinbarte Flugtermine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, falls die Wetterbedingungen (z.B. Regen, starker Wind, Schnee, Nebel) einen sicheren oder qualitativ hochwertigen Flug nach Einschätzung des Piloten nicht zulassen.
3.2 Im Falle einer wetterbedingten Absage wird der Auftragnehmer zeitnah einen Ersatztermin anbieten. Dem Auftraggeber erwachsen hieraus keine Schadensersatzansprüche.
3.3 Die Durchführung der Flüge erfolgt strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung sowie den nationalen Vorgaben. Sollten für das gewünschte Fluggebiet notwendige Aufstiegsgenehmigungen (z.B. durch Luftfahrtbehörden, Ordnungsämter, Grundstückseigentümer) nicht erteilt werden oder widerrufen werden, behält sich der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht vor.
3.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, etwaige erforderliche Zustimmungen Dritter (z.B. Grundstückseigentümer, abgebildete Personen) für den Start, die Landung und den Überflug einzuholen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.1 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten eine angemessene Anzahlung (bis zu 50% der Nettoauftragssumme) vor Beginn der Leistungserbringung zu fordern.
5.1 Sämtliche Urheberrechte an den erstellten Foto-, Video- oder Sensordaten (Rohdaten und bearbeitetes Material) verbleiben beim Auftragnehmer.
5.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte für die vereinbarten Zwecke. Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.
5.3 Die Weitergabe von Rohdaten (z.B. ungeschnittenes Videomaterial, D-Log Files) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Der Auftragnehmer verfügt über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb, welche gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen erfüllt.
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Lübeck).
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.